Hygienekonzept

Während der Corona-Pandemie gilt in unseren Gebäuden und auf dem Kirchengelände die Coronaschutzverordnung des Landes NRW.

Mit der Einführung der „2G-Regel“ durch die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt diese nun auch für alle kirchlichen Veranstaltungen und Gemeindekreise.
Alle Teilnehmenden müssen gegen COVID19 vollständig „immunisiert“ sein, das heißt geimpft oder genesen sein. Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren gelten als immunisiert.

Das Presbyterium hat zusätzlich beschlossen, die „2G-Regel“ auch auf unsere Gottesdienste und Andachten anzuwenden. Zusätzlich gilt in unseren Gottesdiensten nun durchgängig die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Bei anderen Veranstaltungen gilt, das die Maske an festen Sitzplätzen abgesetzt werden darf

Räume werden weiterhin nicht voll besetzt.

Wir bitten weiterhin darum, einander vor einer Infektion durch ausreichende Mindestabstände zu schützen.
Nutzen sie regelmäßig und vor Begegnungen mit anderen die Möglichkeit eines Selbst- oder Schnelltests!

Selbstverständlich gelten die weiteren Hygienebestimmungen: Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO) und dies betreffende Allgemeinverfügungen der Stadt in der jeweils gültigen Fassung und die kirchlichen Bestimmungen zur verantwortlichen Durchführung von Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen

Evangelische Kirchengemeinde